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1. Allgemeines1.1 Die nachfolgenden AVG gelten für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen den Kommunikationsdesignern und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte2.1 Jeder dem Kommunikationsdesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Kommunikationsdesigners weder im Original noch bei der Produktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt den Kommunikationsdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen. 2.4 Der Kommunikationsdesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. 2.6 Der Kommunikationsdesigner ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Kommunikationsdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen. 2.7 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Kommunikationsdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
3. Vergütung3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des AGDTarifvertrages für Design-Leistungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen 3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, der der Kommunikationsdesigner
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug, Stornierung4.1 Die Vergütung/das Honorar ist 50% bei Erteilung des Auftrages und 50% bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Andere Zahlungsmodalitäten nach schriftl. Vereinbarung. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner Verzugszinsen in Höhe von 8% 4.4 Mündlich abgegebene Angebote sind generell unverbindlich. Schriftliche Angebote an den Kunden sind verbindlich und gelten vier Wochen ab Angebotsdatum. Alle Preise gelten zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer sowie ggf. anfallender Fahrtkosten und Spesen. Darüber hinaus können auch projektspezifische Honorar-Vereinbarungen getroffen werden. 4.5 Stornierungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail, Fax oder Post zu erteilen. Ein dem Unternehmen erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn er nicht binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich abgelehnt wird, nach diesen 14 Tagen ist das Honorar vollumfänglich, wie vertraglich vereinbart, fällig. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, den die meisteritter-agentur für werbung nicht zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug und evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. 5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeit oder Änderungen von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium 5.2 Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber 5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des 5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die 5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen
6. Eigentum an Entwürfen, Vorlagen und Daten6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht 6.2 Die Originale sind dem Kommunikationsdesigner nach angemessener Frist unbeschädigt 6.3 Auch die Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien zur Verfügung 6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf 6.6 Die meisteritter-agentur für werbung gibt grundsätzlich keine offenen Dateien weiter. Es sei denn dies ist ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart und durch entsprechendes Entgelt geregelt.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Kommunikationsdesigner-Korrekturmuster 7.2 Die Produktionsüberwachung durch den Kommunikationsdesigner erfolgt nur aufgrund 7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Kommunikationsdesigner 8.1 Der Kommunikationsdesigner haftet für entstehende Schäden z.B. an ihm überlassenen 8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt 8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber 8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen 8.5 Beanstandungen öffentlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
9. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der 9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu 9.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller dem Kommunikationsdesigner
10. Schlußbestimmungen10.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des 10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Januar 2011 Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign)
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